Im Folgenden erfahren Sie, warum sich eine Wertermittlung bei Baugrundstücken stets lohnt. Schlechter Baugrund kann bereits bei Einfamilienhäusern zu Gründungsmehrkosten von mehr als 20.000 Euro führen.
Diese Mehrkosten können nur über einen entsprechenden Wertabschlag auf den Grundstückspreis aufgefangen werden.
Bei der Wertermittlung sind folgende Grundsätze zu berücksichtigen:
- Der Baugrund ist jeweils im Vergleich mit anderen Grundstücken im Baugebiet oder im Ort zu bewerten.
- Liegen in einem Baugebiet einheitlich schlechte Baugrundverhältnisse vor, so ist kein Wertabschlag für ein spezielles Grundstück gerechtfertigt.
- Wechseln die Baugrundverhältnisse in einem Baugebiet hingegen stark, sind die Gründungsmehrkosten gegenüber dem Grundstück mit besserem Baugrund zu berücksichtigen.
- Die Gründungsmehrkosten sind jeweils von dem geplanten Gebäude abhängig.
Für zwei Käufer, die unterschiedliche Häuser planen, soll jedoch nicht bei gleichem Baugrund ein unterschiedlicher Wertabschlag festgelegt werden. Der Wertabschlag wird daher anhand der Gründungsmehrkosten für ein gedachtes typisches Gebäude berechnet.