Auch wenn keine Sanierung erforderlich ist, können Nutzungseinschränkungen, wie etwa die Pflicht der Bodenversiegelung, den Gebrauchswert eines Grundstückes reduzieren.
Bei einer späteren Weiterveräußerung ist auf dem Grundstücksmarkt bei makelbehafteten Altlastengrundstücken ein geringerer Verkaufspreis zu erzielen, als für ein altlastenfreies Vergleichsgrundstück (merkantiler Minderwert).
Bei den Kreisverwaltungen werden in der Regel Altlastkataster geführt. Darin sind (fast) alle Grundstücke enthalten, die aufgrund ihrer Nutzungsgeschichte einen Altlastenverdacht aufweisen.
Bereits die Aufnahme in dieses Kataster hat meist einen merkantilen Minderwert zur Folge.
Um das Vorliegen einer Altlast zu überprüfen, ist die Untersuchung und Wertermittlung durch einen Altlastengutachter erforderlich. Bei der Wertermittlung werden die vorhandenen Belastungen ermittelt, die von ihnen ausgehenden Gefährdungen abgeschätzt und gegebenenfalls ein Vorschlag zur Sanierung der erarbeitet.
In der Regel werden jedoch keine Aussagen zum Einfluss der Altlasten auf den Grundstückswert getroffen, da den meisten Altlastengutachtern die notwendigen Kenntnisse im Bereich der Wertermittlung fehlen.
Wertermittler sind mit der Einpreisung der Altlast ebenso meist überfordert, da sie nicht über das notwendige Spezialwissen im Bereich der Altlastenerkundung verfügen.